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Anmeldung


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Anmeldung für das Schuljahr 2023/24

Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 (10er Block)

Das Schuljahr der Musikschule läuft vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Der reguläre Unterricht findet im Zeitraum von 1.September bis 30. Juni statt.

Anmeldungen sind jeder Zeit möglich. Erfolgt die Anmeldung kurz vor Semesterbeginn oder während des laufenden Semesters, ist eine Aufnahme nur möglich, wenn noch Plätze frei sind. Zur Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular.

Das Formular erhalten Sie in der Kaiserstrasse 10, 1070 Wien oder im Internet.

Abmeldungen sind am Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich.

Die Musiklehranstalt Spielstatt bietet Onlineunterricht in allen Musikfächern an. Anmeldung unter Tel: +43 676 7 603 603 oder per E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Kontoinformation

Konto: 31402637008
Bankleitzahl: 43000
IBAN: AT704300031402637008
BIC/SWIFT-Code: VBWIATW1

*****

 

Allgemeine Satzungen der Musiklehranstalt „Spielstatt“
Fassung vom 01.09.2020
Vertragsrecht:

Unterrichtsbedingungen

Diese Unterrichtsbedingungen sind Vertragsgegenstand. Durch die Unterschrift des Aufnahmeantrages
werden Unterrichtsbedingungen anerkannt. Änderungen oder Streichungen seitens des Unterzeichners
bzw. Schülers sind unwirksam.

1. Aufgabe und Errichtung

1.1 Die Aufgabe der Musiklehranstalt Spielstatt ist es, vorzugsweise Kinder, Jugendliche und Erwachsene
an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu
fördern. Das Ziel des Unterrichts ist Wünsche zu formen, Interessen festzustellen, musikalische
Veranlagungen zu entwickeln und einen jeweils einzigartigen Platz in der Welt der Musik zu
finden.
1.2. Die Musiklehranstalt „Spielstatt“ wird als gemeinnütziger Verein betrieben. Die Geschäftsadresse,
sowie die Adresse der Unterrichtsräume ist die Kaiserstrasse 10, in 1070 Wien.

2. Pädagogischer Aufbau

Die Ausbildung an der Musiklehranstalt Spielstatt geschieht in folgenden Formen:

Einzelunterricht

2.1 Für die kleinsten Anfänger ist es ein allmählicher Übergang von der Gehörbildung und allgemeiner
Musikerziehung zu musikspezifischen Arbeitsformen.
2.2 Bei den Kindern, deren Unterricht auf bereits angeeignetem Wissen und Können aufbaut, wird
der Schwerpunkt auf Einübung des Repertoires gelegt, welches den Wünschen und Vorlieben des
Schülers entspricht, wobei die Einübung eines bestimmten Pflichtprogramms empfohlen wird.
Dieses Programm wird vom Pädagogen persönlich für den jeweiligen Schüler zur Verbesserung
seiner Fähigkeiten und Entwicklung seiner Aufführungskunst erarbeitet.
2.1.3 Für den Erwachsenenunterricht liegt ein Originalprogramm zur intensiven Aneignung der
Spielkunst vor, welcher berufsbedingte Zeitmangel berücksichtigt und systematische Aufbereitung
des Materials zu Hause vorsieht.

Gruppenunterricht
Diese Unterrichtsform ist nur möglich, wenn jeweils zwei Schüler vorhanden sind, die im Alter und
Unterrichtsstand zueinander passen und der Wunsch besteht diese Unterrichtsform in Anspruch
zu nehmen. Die Entscheidung trifft der Schulleiter zusammen mit dem zuständigen Lehrer.
Alle Unterrichtsformen beinhalten Basiseinschulung der Musiktheorie in Kombination mit praktischem
Hinarbeiten auf die jeweilige Zielsetzung des Schülers.

3. Unterrichtsjahr

3.1. Das Unterrichtsjahr der Musiklehranstalt Spielstatt beginnt am Tag des Schuljahresbeginns der
öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen und läuft bis 31. August des Folgejahres. Der reguläre
Unterricht findet im Zeitraum vom September bis Ende Juni statt.
3.2. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen Wiens gilt auch für die Musiklehranstalt
Spielstatt.

4. Aufbau des Unterrichtsjahres
4.1 Das Unterrichtsjahr ist in zwei Semester aufgeteilt. Während dieser Zeit werden mehrere Projekte
erarbeitet. Jeweils zu Semesterende ist ein Konzert geplant, der den Schülern Möglichkeit
gibt, das einstudierte Programm vor Publikum aufzuführen.

5. Allgemeiner Aufbau des Unterrichts
5.1 Das Unterrichtsjahr besteht aus einem Minimum von 32 Unterrichtseinheiten pro Schüler.
5.2 Bei Kindern werden diese Einheiten abhängig von Schulplan und mit Berücksichtigung von Feiertagen
und Ferien über das Unterrichtsjahr aufgeteilt.
5.3 Bei Erwachsenen erfolgt die Aufteilung der 32 Unterrichtseinheiten flexibel. Die Stunden werden
unabhängig von den Schulferien über den ganzen Unterricht bis inklusive August aufgeteilt.
Diese Unterrichtsform verlangt, dass der Schüler im Voraus einen Monatsplan erstellt und diesen
dem Lehranstaltsleiter vorlegt. Einzelstunden sind sowohl im laufe des Semesters als auch in den
Ferien nach Anfrage buchbar und werden nach der gesonderten Einzelnstundentaxen verrechnet.
5.4 Musiklehranstalt Spielstatt bietet die Möglichkeit auch in Juni und August zusätzlich zu den 32
Unterrichtseinheiten des regulären Unterrichtsjahres Unterricht zu nehmen. Diese zusätzlichen
Unterrichtseinheiten werden dann nach einem speziellen Tarif verrechnet.

6. Unterrichtserteilung
6.1. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich, von Montag bis Samstag statt. Die Unterrichtseinheiten
(=Unterrichtsstunden) umfassen wahlweise 50 oder 60 Minuten (für Kinder und
Erwachsene) und 30 Minuten für Vorschulkinder. Der Gruppenunterricht und der Unterricht für
Vorschulkinder kann in verschiedenen zeitlichen Kombinationen erteilt werden.
6.2. Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
6.3. Durch den Schüler versäumter Unterricht wird nicht nachgeholt. Die Stunden darf man spätestens
bis 24h absagen. Kurzfristig abgesagten Stunden werden nicht nachgeholt und gelten als versäumter
Unterricht.
6.4 Lehranstalt Spielstatt bietet die Möglichkeit zwei aus triftigen Gründen versäumte Unterrichtseinheiten
nachzuholen. Hierzu werden spezielle Gutscheine ausgestellt. Der Lehranstaltsleiter behält
sich das Recht vor, bei wiederholten Absagen und berechtigten Zweifel an der Begründung
des Fehlens, Stunden nicht nachzuholen. Für die Sommerpause werden keine Gutscheine ausgestellt.
Die Gutscheine gelten nur für ein Unterrichtsjahr ab Ausstellungsdatum.

6.5 Jede Stunde, die durchs Verschulden des Lehrers ausfällt, wird nachgeholt.
6.6 Lehrervertretungen sind möglich.
6.7 Die von der Musiklehranstalt Spielstatt eingesetzten Veranstaltungen sind einschließlich der
hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts.

7. Teilnahme
7.1 Die Teilnahme am Unterricht der Musiklehranstalt Spielstatt ist ab Alter von 6 Jahren möglich,
jedoch können Kinder bereits zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden (nach
der Besprechung mit dem Lehrer).
7.2. Die Musiklehranstalt Spielstatt kann auch Erwachsene für Unterricht aufnehmen.
7.3. Es besteht die Möglichkeit per 10er-Block (und somit ohne eine vertragliche semesterlange
Bindung einzugehen) Unterrichtseinheiten zu buchen. In diesem Falle gelten für den Unterricht
gesondert vereinbarte Preise, die der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen sind. Diese schließen
weder Projekt-, noch Konzertteilnahmen ein. Außerdem ist dieser Unterrichtsmodus nicht mit
dem Erwerb eines Zeugnisses am Ende des Kurses verbunden.

8. Anmeldung, Abmeldung, Kündigung, Stilllegung, Änderung
8.1. Anmeldungen und Abmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen
Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie
werden erst durch die Bestätigung der Musiklehranstalt Spielstatt rechtswirksam.
8.2. Anmeldungen sind jeder Zeit möglich. Erfolgt die Anmeldung kurz vor Semesterbeginn oder
während des laufenden Semesters, ist eine Aufnahme nur möglich, wenn noch Plätze frei sind. Zur
Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular, welches Bekanntschaft mit den Satzungen
sowie Gebührenordnung voraussetzt. Das Formular erhalten Sie in der Kaiserstrasse 10,
1070 Wien oder im Internet unter www.spielstatt.at.
8.3. Abmeldungen sind am Ende des laufenden Semesters unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist möglich.
8.4. Der Unterrichtsvertrag zwischen dem Schüler und Musiklehranstalt Spielstatt e.V. tritt mit der
verbindlichen Unterfertigung des Aufnahmeantrags seitens des Schülers und der Anmeldebestätigung
seitens Musiklehranstalt in Kraft und verlängert sich automatisch für das nachfolgende Unterrichtsjahr,
wenn keine schriftliche Abmeldung bis 30.Juni erfolgt.
8.5. Die Musikschule kann aus zwingenden Gründen oder bei Verstößen gegen diese Schulordnung
nach Rücksprache mit der Schülerin und dem Schüler bzw. den gesetzlichen Vertretern das Unterrichtsverhältnis
vorzeitig beenden oder unterbrechen. Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge
mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erwarten, besteht kein Anspruch auf
Weitererteilung von Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler können in diesen Fällen durch die
Schulleitung vom Unterricht ausgeschlossen werden. Im Falle des Ausschlusses kann auf Antrag
ein Teil der Unterrichtsgebühr zurückerstattet werden.
8.6 Muss der Schüler aus wichtigen Gründen (wie längere Krankheit, Umzug oder a.) den Unterricht
längere Zeit unterbrechen, kann eine Stillegung vereinbart werden. Dabei werden überzahlte
Gebühren bei der Unterrichtsfortsetzung entsprechend verrechnet.

Liefert der Schüler einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so entfällt ein
Anspruch auf Kostenerstattung. Die bereits absolvierten Stunden werden als Einzelunterricht betrachtet
und dementsprechend verrechnet.
8.7. Änderungen der Anschrift, Telefon oder Bankverbindung sind unmittelbar der Lehranstaltleitung
mitzuteilen. Entstehende Kosten bei Nichteinhaltung gehen zu Lasten des Kostenverursachers/
Zahlungspflichtigen.
8.8. Im Falle einer monatlichen Bezahlung per Einzugsermächtigung bzw. Lastschrift und einer
missglückten Abbuchung bzw. Lastschrifteneinzug, ist der Kunde verpflichtet den fälligen Betrag
unverzüglich und zuzüglich sämtlicher anfallender Steuern und Zinsen zu entrichten. Im Falle einer
wiederholten Misslingung der Abbuchung, ist die Musiklehranstalt Spielstatt berechtigt dem Kunden
die monatlichen Bezahlungen zu verwehren und ihn zwingend auf eine semesterweise Bezahlung
umzustellen.

9. Aufnahmegebühr
9.1. Eine einmalige Aufnahmegebühr entfällt bei einer Erstanmeldung, bei Folgeanmeldungen beträgt
diese 30 Euro.

10. Lehrmittel
10.1 Grundsätzlich sollte der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen.
10.2 Die Unterrichtsmaterialien werden im Laufe des Unterrichtsjahres zur Verfügung gestellt. Außerdem
wird bei der Anschaffung zusätzlicher Lehrmaterialien beratschlagt bzw. Hilfe geleistet.

11. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.

12. Haftung
Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während des Unterrichtes und bei der
Teilnahme an Veranstaltungen irgendwelcher Art besteht für die Musiklehranstalt Spielstatt nicht.
Da es sich um außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule handelt, unterliegt der
Schulbesuch nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Stadt schließt Haftung aus, sofern nicht
grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden ihrer Mitarbeiter vorliegt. Es wird den Schülern
bzw. deren gesetzlichen Vertretern daher der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen.

13. Benutzungsentgelte
13.1 In Ergänzung zu diesen Satzungen ist die in einer besonderen Gebührenordnung festgelegt.
13.2 Die Satzungen mit den vorstehend aufgeführten Änderungen treten mit Wirkung ab Beginn
des Unterrichtsjahresjahrs 2012/2013 am 01. September 2012 in Kraft.

Gebührenordnung
1. Das Unterrichtsentgelt wird grundsätzlich als Monatsbetrag festgesetzt mit der Maßgabe, dass
wöchentlich eine Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Höhe der Unterrichtsentgelte liegt der Jahresaufwand
für die Erteilung des Unterrichts zu Grunde, der sodann auf zwölf Monate gleichmäßig
verteilt wird. Die Unterrichtsentgelte sind deshalb auch für die Ferienzeit zu zahlen.
2. Im Falle der zusätzlichen Unterrichtseinheiten während der Sommerpause, werden diese gesondert
in Rechnung gestellt.
3. Zur Zahlung des Unterrichtsgeldes sind die Schüler, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten
verpflichtet. Gebührenschuldner ist bei minderjährigen Schülern der Erziehungsberechtigte.
4. Ferien, Feiertage und Verhinderungen des Schülers ändern nichts an der Gebühr. Falls der Unterricht
au Grund einer Verhinderung des Schülers von ihm nicht wahrgenommen werden kann
(kurze Krankheit, Urlaub, Geburtstag usw.), bleibt eine Unterrichtsgebühr davon unbeeinflusst.
5. Im Fall einer Kündigung sind die Unterrichtsgebühren bis zu der Kündigungsfrist zu zahlen.
6. Wird das Unterrichtsgeld nicht bzw. nicht pünktlich entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung
des Unterrichts.

7. Zahlungsmöglichkeiten:
Barzahlung des Gesamtbetrages eines Semesters im Büro der Musiklehranstalt
- Überweisung des Gesamtbetrages eines Semesters
- Zahlung per Lastschrift

8. Die Unterrichtsgebühren werden bei einer monatlichen Bezahlung (also 10 Mal im Jahr) im Vorhinein
fällig und immer zum 02. jeden Monats vom Konto abgebucht. Im Falle einer semesterweisen
Bezahlung sind die Fälligkeitstermine der 02. September bzw. der 02. Februar eines Jahres,
wobei der Einstieg ins bereits laufende Semester nur nach dem Einzelstundentarif möglich ist.
Werden die Gebühren nicht rechtzeitig eingebracht, so ist der Schüler bis zur Bezahlung der rückständigen
Gebühren nicht berechtigt am Unterricht teilzunehmen. Darüber hinaus ist die Musiklehranstalt
„Spielstatt“ bei nichtrechtzeitiger Bezahlung berechtigt das Vertragsverhältnis nach
Setzung einer 7-tägigen Nachfrist schriftlich zu kündigen. Hierbei ist der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte
verpflichtet, die bis zum Kündigungstermin fällig gewordenen bzw. werdenden
Gebühren zu bezahlen.

 

Anfahrt

Kontakt

Musiklehranstalt Spielstatt
Kaiserstraße 10/5
1070 Wien
+43 (0) 676 7 603 603
spielstatt@gmail.com

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